Wechselausstellung

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7b) Der Filmprojektor von Schelklingen

 

Der Filmprojektor vom Kirchendach in Schelklingen

Vor dem 2.Weltkrieg gab es in Schelklingen kein stationäres Kino.

Schon im Jahr 1933 organisierten die Gaufilmstellen der NSDAP Filmvorführungen in allen kinolosen Gemeinden mit transportablen Vorführanlagen in Gemeindesälen, Schulen oder Sporthallen. Ab 1934 sogar mit Tonanlagen ausgerüstet. Als „Gegenpol“ zu diesen Propagandaveranstaltungen des NS- Regimes fanden seitens der Kirchengemeinden kirchliche Filmveranstaltungen in Kirchen und kirchlichen Gemeindesälen statt. Diese Veranstaltungen mußten von der Geheimen Staatspolizei, GESTAPO, (Siehe Schreiben der GESTAPO, Polizeileitstelle Stuttgart vom 1.Februar 1937 ) genehmigt werden und die jeweiligen Filmvorführungen bei der Gauleitung der NSDAP Württemberg-Hohenzollern ( siehe Schreiben vom 15.November 1938 ) angemeldet werden.

Die Katholische Kirchengemeinde Schelklingen  kaufte für solche Filmvorführungen einen 35mm - Filmprojektor IMPERATOR, Baujahr 1922. Der Kauf dieses mit Sicherheit gebrauchten Projektors nur für Stummfilm - Vorführungen fand in den 1930er Jahren statt. Zu dieser Zeit gab es schon das Folgemodell „Imperator II“ mit Ton. Ein selbst gemaltes Plakat in dieser Ausstellung zeigt, daß die Filmvorführungen in Schelklingen deshalb mit „Musikbegleitung“ stattfanden.

Das Schreiben der Gaufilmstelle von 1938 und ein kleines Plakat vom Fundort des Projektors weisen auf die Titel von gezeigten Filmen hin: „Saat und Segnungen in der Arbeit von Bethel“, „Der Vatikan“ ( 3 Akte ) „Das Leben und Treiben in Tanger (Marokko ), 1 Akt.

Nach der Verordnung Nr. 34 des Französischen Generalkommandos der Französischen Besatzungszone in Baden-Baden vom 10.Februar 1946 wurde jeder „Besitzer von Kinoapparaten für Bild, Ton und von Projektionsapparaten im Format von 35mm, 16mm, 9,5mm, 8mm und von Standapparaten sowie von Zubehörteilen von solchen Apparaten verpflichtet, dieses Material innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung dem Bürgermeisteramt seines Wohnortes anzumelden“. „Apparate, die nicht angemeldet sind, werden schonungslos erfaßt. Ihre Besitzer haben sich vor dem Militärgericht zu verantworten“.

Die Katholische Kirchengemeinde in Schelklingen weigerte sich offensichtlich, ihren Filmprojektor anzumelden und, was dann obligatorisch in der gesamten Französischen Besatzungszone war, diesen schließlich auch abzuliefern. Daß diesem Beispiel viele andere  Besitzer von Filmapparaten folgten beweist, daß heute immer wieder in Kellern und Dachböden solche Geräte aus Väter- und Großväter – Zeiten gefunden und uns aus ganz Baden-Württemberg zugetragen werden.

Die Kirchengemeinde in Schelklingen versteckte ihren Projektor in einem kleinen Seitenraum des Kirchendachs. Der Zugang dorthin geht über fast senkrecht nach oben führende und schmale Holztreppen. Eine Garantie, daß das Versteck dort sicher war. Und hier schlummerte der Projektor, nach dem Abzug der Französischen Armee Ende der 1940er Jahre „vergessen“ und nicht mehr gebraucht, bis zur Wiederentdeckung rund 65 Jahre später.

Nun als Leihgabe der Katholischen Kirchengemeinde Herz-Jesu in Schelklingen als restauriertes Schaustück im „Film- und Kinomuseum Baden- Württemberg“.

Unser Mitglied Werner Knupfer aus Fischbach ( Ummendorf ) restaurierte in monatelanger Arbeit den stark verdreckten und verrosteten Projektor, der sich nun – wenn auch nur von Hand – wieder bewegen lässt. Der Motor ist leider nicht mehr zu reparieren.